top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Eine normale Unterrichtslektion dauert 60 Minuten à CHF 86. Es sind auch 90 Minuten (CHF 129), 120 Minuten (CHF 172), 150 Minuten (CHF 215) und 180 Minuten (CHF 258) buchbar. Diese Preise gelten nur für einen regelmässigen Rhythmus und für eine regelmässige Uhrzeit (z.B. jeden Montag 16 bis 17.30 Uhr oder jeden zweiten Mittwoch 15 bis 17 Uhr etc.). Für Umbuchungen (Verschieben der Uhrzeit oder des Wochentages) wird eine zusätzliche Umbuchungs-/Administrationsgebühr von CHF 12 verrechnet.

  2. Absenzen, die langfristig im Voraus bekannt sind und aufgrund derer die Lektion abgesagt wird (z.B. Arzttermin/Klassenreise etc.), werden nicht verrechnet, wenn die Absenz mehr als 48 Stunden im Voraus mitgeteilt wird. Die kostenlose Stornierung gilt nur für Lektionen, die in einem regelmässigen Rhythmus stattfinden.Für Montagslektionen, die ausfallen, muss die Abmeldung spätestens bis Freitag 12 Uhr eingetroffen sein, damit die Lektionen nicht verrechnet werden.

  3. Trifft die Absenzmeldung zwischen 48 und 24 Stunden im Voraus ein (Montagslektionen: bis zum vorherigen Freitag um 18 Uhr), wird dies mit einer Umbuchungs-/Administrationsgebühr von CHF 12 verrechnet – die Lektion selbst wird nicht in Rechnung gestellt.

  4. Trifft die Absenzmeldung weniger als 24 Stunden im Voraus ein (Montagslektionen: bis zum vorherigen Freitag nach 18 Uhr), wird die Lektion voll in Rechnung gestellt. 

  5. Auch im Krankheitsfall müssen wir die Lektion in Rechnung stellen, wenn die Lehrperson nicht mehr rechtzeitig informiert werden kann, dass die Lektion ausfällt.

  6. Für sämtliche Absenzmeldungen gilt: Diese müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler durch die Eltern erfolgen. Schülerinnen und Schüler können die Lektionen nicht stornieren.

  7. Auf Wunsch nehmen die flicflac-Lehrpersonen auch Kontakt mit den Lehrpersonen an den öffentlichen Schulen oder den Privatschulen auf, die von den Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Schulpflicht täglich besucht werden. Für Gespräche oder schriftliche Kommunikation mit Lehrpersonen oder für Rückmeldungen an die Eltern wird die dafür aufgewendete Zeit zum Stundensatz von CHF 86 verrechnet. 

  8. Privatlektionen werden jeweils in der Mitte des Folgemonats in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Erinnerung und bei weiterem Zahlungsverzug eine Mahnung mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 20.

  9. Für Kurse wird die Kursgebühr vor dem Kursstart fällig. Auf Wunsch kann die Zahlung auch in Raten erfolgen. Wird ein Kurs abgebrochen, muss die gesamte Kursgebühr bezahlt werden. Gutschriften können nicht erfolgen.

  10. Wer einen Vorbereitungskurs mit mehreren Fächern bucht, kann nicht ein bestimmtes Fach ausfallen lassen (z.B. Englisch) und stattdessen mehr Deutsch-, Mathe- oder Französischlektionen einfordern.

  11. Kurstage, die aufgrund von Krankheit verpasst werden, können nicht nachgeholt werden. Ausser wenn ein Kurs zu einem späteren Zeitpunkt den verpassten Stoff behandelt und in diesem bereits angelaufenen Kurs ein Platz frei wäre – in diesem Fall kann eine Schülerin/ein Schüler die Lektionen nachholen.

  12. Werden Kurslektionen verpasst, so ist das Kursmaterial entweder im flicflac abzuholen oder es kann von einem Mitschüler, der z.B. die gleiche Schule besucht, mitgenommen werden.

  13. Werden Kurslektionen verpasst, ist es nicht möglich, das Material zu scannen und zu mailen (s. Punkt 12).

  14. Die Schüler tragen dafür Sorge, dass sie ihre Kursmaterialien zum Unterricht mitbringen. Vergessene Materialien, die von unseren Lehrpersonen während des Unterrichts für den betreffenden Schüler/die betreffende Schülerin ein zusätzliches Mal kopiert werden müssen, stellen wir in Rechnung.

  15. Das Anfertigen der Hausaufgaben ist ein wichtiger Teil der Prüfungsvorbereitung. Werden die Hausaufgaben, die im Rahmen der Vorbereitungskurse erledigt werden müssen, nicht angefertigt, dann reden wir zuerst mit den betreffenden Schülerinnen und Schülern. Erscheinen diese dann weiterhin ohne Hausaufgaben zu den Kursen, dann informieren wir die Eltern.

  16. Beschriftungen und jegliche Beschädigung der Tische, Stühle und sonstiger Einrichtungsgegenstände ist strengstens untersagt. Entstehende Kosten müssen von den Eltern beglichen werden.

  17. Die Tische, Stühle und Fussböden müssen sauber hinterlassen werden. Radiergummikrümel / Spitzerabfälle etc. müssen in den Papierkorb entsorgt werden und dürfen nicht auf dem Boden oder den Tischen hinterlassen werden.

  18. Die Eltern tragen dafür Sorge, dass ihre Kinder die gebuchten Kurse regelmässig besuchen. Schüler und Schülerinnen haben die Unterrichtszeiten einzuhalten. 

19. Ein Wechsel der Lehrperson während des Semesters und die Neuverteilung             der Lehrpersonen werden vorbehalten. flicflac Zentrum für Bildung und                   Coaching GmbH behält sich das Recht vor, die Lehrpersonen während des             Semesters zu wechseln.

bottom of page